Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Mietdauer und Personenanzahl

Die Vereinbarungen im Mietvertrag zur Reisezeit und Personenanzahl sind verbindlich. Mehr als die
aufgeführten Personen dürfen nur nach entsprechender Vertragsänderung aufgenommen werden. Werden
nicht angemeldete dort nächtigende Personen angetroffen, hat dies die fristlose Kündigung des
Mietvertrages und die sofortige Räumung der Mietsache zur Folge. Die Rückerstattung des Mietpreises
bzw. Anteile davon ist in diesem Fall ausgeschlossen.

 

§ 2 An- und Abreise

Das Feriendomizil muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein. Am Anreisetag kann es im
Regelfall von 16.00 – 18.00 Uhr bezogen werden. In Ausnahmefällen kann die Anreise nach 18.00
Uhr erfolgen, diese ist gebührenpflichtig und nur nach vorheriger Rücksprache möglich. Bei späterer
Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.
 

§ 3 Kaution

Mit Schlüsselübergabe an den Mieter wird eine Kaution ab EUR 100,- fällig. Bereits bei Ankunft
festgestellte Mängel und Schäden sind unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Reklamationen die erst
nach Ende des Mietvertrages oder nach Verlassen des Mietobjektes eingehen, berechtigen zu keinerlei
Schadensersatz. Nach Endabnahme hat der Mieter Anspruch auf Rückgewähr der Kaution unter Abzug
eventueller Beschädigung der Mietsache durch den Mieter. Bei Verlust mitgebrachter Gegenstände im
Mietobjekt können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

§ 4 Rücktritt / Stornierung / Aufenthaltsabbruch

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, hat der Mieter als Entschädigung die
folgenden Prozentsätze vom Mietpreis an den Vermieter bzw. eine Aufwandsentschädigung an den
Vermittler für die erbrachte Vertragsbearbeitung wie folgt zu zahlen:

Bei Kündigung bis zum 45. Tag vor Mietbeginn: eine Aufwandsentschädigung an den Vermittler in Höhe
von 15 % des Mietpreises (ohne Endreinigungskosten) zzgl. Bearbeitungsgebühr.
Bei Kündigung im Zeitraum vom 44. Tag bis zum 30. Tag vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises (ohne
Endreinigungskosten) zzgl. Bearbeitungsgebühr.
Bei Kündigung ab dem 29. Tag bis 1 Tag vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises (ohne
Endreinigungskosten) zzgl. Bearbeitungsgebühr.

Der Mieter kann einen geringeren Schaden nachweisen. Bricht der Mieter den Aufenthalt
vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des
Zugangs der Erklärung bei dem Vermittler.

 

§ 5 Kündigungsrecht des Vermieters

Der Vermieter kann den Mietvertrag jederzeit kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere
Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist. Außer der
Erstattung des gezahlten Betrages ist eine weitere Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der
Vermieter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.


§ 6 Vertragsgültigkeit

Die Verpflichtung zur mietweisen Überlassung des Feriendomizils wird erst wirksam, wenn der vom
Mieter unterzeichnete Mietvertrag vorliegt und die Anzahlung auf dem angegebenen Konto eingegangen
ist. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Gerichtsstand ist
Zingst. Es entscheiden die für diesen Ort zuständigen Zivilgerichte.

§ 7 Verbot der Nutzung des Hausstromnetzes zum Aufladen von
Elektrofahrzeugen

Beim Fehlen einer Ladestation (wallbox) am Mietobjekt und einer diesbezüglichen
Stromkosten-Sondervereinbarung mit dem Vermieter, ist es dem Mieter und seinen
Begleitpersonen nicht gestattet, Elektrofahrzeuge aller Art bzw. deren Batterien und
Akkus an dem Hausstromnetz bzw. an einer Haushaltssteckdose des Mietobjekts aufzuladen.
Bei einem Verstoß ist der Mieter verpflichtet, für den von ihm mit der verbotswidrigen
Aufladung verursachten und nicht im Mietpreis enthaltenen überschießenden Stromverbrauch
eine Entschädigung an den Vermieter in Höhe eines pauschalen Betrages von 100,00 EUR zu
zahlen. Der Mieter kann einen geringeren Schaden nachweisen. Der Vermieter ist ferner
berechtigt, bei einem Verstoß den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen.
Akkus für Fahrräder dürfen nach Rücksprache mit dem Vermittler an einer Haushaltssteckdose
des Mietobjekts nur im ständigen Beisein geladen werden.
Für Schäden an Gebäuden und Inventar, die infolge von Zuwiderhandlungen gegen vorstehende
Verbote/Anordnungen entstehen, haftet vollumfänglich der Mieter als Folge seiner
Vertragsverletzung.


§ 8 Sonstiges

Das Ferienobjekt ist bei Abreise in einem besenreinen Zustand zu übergeben. Die Endreinigung beinhaltet
nicht die Spülung des Geschirrs. Bedarf das Mietobjekt einer besonderen, ergänzenden Reinigung, wird
vom Vermieter die zusätzliche Reinigungszeit gesondert in Rechnung gestellt. Speziell in diesem
Zusammenhang sind die Betten und Sitzgelegenheiten nicht für die Haustiere gedacht. Die Nutzung des
Internetzugangs (wenn vorhanden) wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sollte eine Nutzung, egal aus
welchen Gründen nicht möglich sein, ist der Vermieter nicht haftbar zu machen. Das Grillen mit offenem
Feuer ist in allen Feriendomizilen verboten, ebenso das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

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